Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Eventphoto44 / Jürgen Held,
Pannierstr. 42, 12047 Berlin (ABG)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Eventphoto44.de/Jürgen Held ( im folgenden Fotograf genannt) übernommenen Aufträge, erstellte Angebote, erbrachte Lieferungen und Leistungen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferungen . Die AGBs von Eventphoto44/ Juergen Held werden auch bei elektronischer Übermittlung vom Kunden anerkannt.
2. Wenn der Kunde den AGBs widersprechen will, ist dies schriftlich binnen 3 Tagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Eventphoto44/Jürgen Held anerkennt dies schriftlich.
3. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die entsprechend dem Auftrag in Rechnung gestellt werden können.
4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
5. Auch mündliche oder per E-Mail getroffene Vereinbarungen sind rechtskräftig.
II. Rechteübertragung und Behandlung des Bildmaterials
1. Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum des Fotografen. Jegliche Verwendung des Bildmaterials bedarf der vorherigen ausdrücklichen Freigabeerklärung des Fotografen. Diese steht unter der auflösenden Bedingung des rechtzeitigen Eingangs des Nutzungshonorars nach Vereinbarung oder MFM. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Das Bildmaterial ist sodann grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben, es sei denn, daß sich aus der Freigabeerklärung und/oder dem Lieferschein etwas anderes ergibt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Das Copyright wird nicht automatisch durch den Erwerb von Fotos an den Käufer übertragen.
Für werbliche Nutzung von Eventphotos/Auftragsfotografie ist eine Freigabe durch den Urheber Eventphoto44/ Jürgen Held erforderlich soweit dies nicht bereitsbei der Auftragsannahme vereinbart wurde. Rechte Dritter (Model Release/Property Release/Kunst und Markenrechte etc. ) müssen in jedem Fall vom Kunden eingeholt werden. Eine Haftung wird grundsätzlich abgelehnt.
2. Bearbeitungen, Umarbeitungen, Nachbildungen oder Duplizieren der überlassenen Aufnahmen sowie deren Digitalisierung sind nur mit schriftlichem Einverständnis möglich. Dies gilt auch bei Veränderungen bei der Wiedergabe des Bildmaterials, z. B. Veränderung und/oder Hinzufügen etwaiger Texte, Bildunterschriften etc., die u. a. zur Herabwürdigung abgebildeter Personen bzw. – soweit möglich – bei Gegenständen zur Herabwürdigung von Firmen führen können.
Duplikate sind im Falle des Einverständnisses zu kennzeichnen und nach Verwendung zu Vernichtungszwecken an den Fotografen zurückzusenden.
3. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung vertragsgemäß eingeräumt.
4. Alle Bilder können zur Eigenwerbung auf den Webseiten von Jürgen Held/ Eventphoto44 genutzt werden, soweit dieser Nutzung nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Rechte Dritter berührt werden.
III. Reklamationen
Beanstandungen, die den Inhalt oder Qualität der Bildsendungen betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Der Fotograf haftet nicht für Falsch-, Anders- oder nicht termingerechte Lieferung. Der Auftraggeber hat kein Recht, bestehende Mängel in einer Dienstleistung durch einen anderen Dienstleister beheben zu lassen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei mangelhafter Raumbeleuchtung sind auch Aufnahmen mit hoher Empfindlichkeit (3200 ISO) als mängelfrei anzusehen, obwohl die Bilder zwangsläufig ein Rauschen aufweisen. Einzelne unscharfe Bilder bei Bildserien berechtigen nicht zur Reklamation des Gesamtauftrages. Dies gilt insbesondere bei mangelhafte Beleuchtung der Veranstaltungsortes.
IV. Honorare
1. Jegliche Verwendung des übersandten Bildmaterials ist honorarpflichtig nach den aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft (MFM) . Abweichende Honorarsätze sind vor der Verwendung schriftlich zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Digitale Nutzungen auf CD,DVDs, als PDF downloads sowie Internetnutzungen sind honarpflichtige Nutzungen nach den jeweiligen MFM Honoraren, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Berechnungsgrundlage für die Honorar für Printerzeugnisse sind die jeweilgen Druckauflagen .
2. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck , Zweitverwertung, ) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Dies gilt auch für Digitalisierung,Speicherung,Duplizierung auf Datenträgern aller Art, soweit dies nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung dient. Honorarpflichtig ist auch jegliche Nutzung im Internet, per Datenübertragung , öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen , Herstellung von Hardcopies sowie jegliche digitale Nutzung , die nach MFM honorarpflichtig ist.
3. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 50 € pro Aufnahme an.
4. Die Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der Gutschrift der gesamten vereinbarten Vergütung übertragen.
5. Exklusivrechte und Sperrfristen unterliegen einem zusätzlichen Honorar von mindestens 100 % des Grundhonorars für die Nutzung der entsprechenden Aufnahme.
6. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluß geltenden ermäßigten gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Fotograf berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 1,25% per Monat auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungs rechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden möglich.
7. Wird der pauschal vereinbarte Zeitrahmen um mehr als 1 Std. überschritten wird der Mehraufwand auf Stundenbasis zusätzlich berechnet. Hierbei wird der
entsprechende Stundensatz der Pauschale zu Grunde gelegt.
8. Eingeräumte Rabatte gelten nur bei fristgerechtem Zahlungseingang.
VI: Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigten Nutzung sowie Nutzung ohne Honorarzahlung , Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenen,unvollständigen oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerk ist ein Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
VII . Ausfallhonorar , Stornierungsgebühren
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber werden folgende Stornierungsgebühren erhoben :
Stornierung bis 8 Wochen vor Auftragsbeginn: kostenfrei
7 – 6 Wochen vor Auftragsbeginn: 20% *
5– 2 Wochen vor Auftragsbeginn: 35% *
2 – 1 Wochen vor Auftragsbeginn: 50% *
1 Woche – 24h vor Auftragsbeginn: 85% *
Bei Nichterscheinen / Nichtantritt ohne vorheriger Rücktrittserklärung 100 % (abzüglich etwaiger nicht anfallender Spesen- und/oder Fahrtkosten).
*=prozentualer Anteil von der vereinbarten Gesamthöhe des Auftrags
VII. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.
4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wohnsitz des Fotografen.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Fotografen vereinbart.
Berlin Eventphoto44 / Jürgen Held 2018